Basiswissen Steuern in Österreich – Interview mit Mag. Reinhard Hemmelmayr

Artikelbewertung Steuern in Österreich

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Einleitung

Da mich ein paar Leser angeregt haben, einen Blogartikel zum Thema „Basiswissen Steuern in Österreich“ zu schreiben, habe ich mich entschlossen, dazu ein Interview mit einem Steuerexperten zu führen, den ich kenne.

Dafür hat sich dankenderweise Mag. Reinhard Hemmelmayr von der Kanzlei PRIMA-TAX Steuerberatung GmbH zur Verfügung gestellt und er bringt dir steuerliche Themen näher, die vor allem Berufseinsteiger betreffen.

Zusammenfassung des Interviews über Steuern in Österreich

Über Reinhard

Reinhard Hemmelmayr ist 47 Jahre alt und kommt aus dem Mühlviertel, in Oberösterreich. Er ist seit 18 Jahren als Steuerberater tätig und hat eine eigene Kanzlei, in welcher er hauptsächlich kleine und mittlere Betriebe aus der Region betreut. Zudem ist er 4-facher Vater.

Was macht eigentlich ein Steuerberater?

Du musst hier erstmal unterscheiden in Dienstleistungen für Arbeiter/Angestellte und Dienstleistungen für Unternehmen.

  • Im Hinblick auf Arbeiter/Angestellte gehe ich auf deren Privatsituation ein und helfe hier bei der Steuererklärung, damit sie möglichst viel vom Staat zurückbekommen.
  • Für Unternehmen habe ich in meinem Tagesgeschäft viel zu tun mit Abwicklungen mit dem Finanzamt (steuerliche Behörde des Staates) sowie der Gebietskrankenkasse, Lohnabgaben, Buchhaltung, Personalverrechnung, Jahresabschlusserstellung mit Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt. Weiters bin ich auch noch als Unternehmensberater tätig und betreue Unternehmen in kaufmännischer Hinsicht (Betriebswirtschaft, Kalkulation, Planrechnung und Controlling).

Was zieht mir der Staat so alles von meinem Gehaltszettel ab?

Ein jeder Arbeiter/Angestellter zahlt, sobald er/sie über der Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2022: 485,85 EUR pro Monat) ist, 18,12% an Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt. Vom verbleibenden Einkommen (Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeiträge) wird dann die Lohnsteuer berechnet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden verwendet, um die Pensionsversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung zu decken.

Die Lohnsteuer ist eine Abgabe an den Staat für gesamtstaatliche Leistungen (z.B. Infrastruktur, Sicherheit, Verwaltung, Rechtssprechung, etc.).

Redaktionelle Anmerkung: Die Lohnsteuer ist folgend gestaffelt[1]

  • Auf die ersten 11.000 EUR fällt keine Steuer an.
  • Auf die nächsten 7.000 EUR (Einkommensbereich 11.000 EUR – 18.000 EUR) fallen 20% Steuer an.
  • Auf die darauffolgenden 13.000 EUR (Einkommensbereich 18.000 EUR – 31.000 EUR) fallen 32,5% Steuer an.
  • Auf die nächsten 29.000 EUR (Einkommensbereich 31.000 EUR – 60.000 EUR) fallen 42% Steuer an.
  • Auf die darauffolgenden 30.000 EUR (Einkommensbereich 60.000 – 90.000 EUR) fallen 48% Steuer an.
  • Auf die nächsten 910.000 EUR (Einkommensbereich 90.000 – 1.000.000 EUR) fallen 50% Steuer an.
  • Jeder Euro, der über eine Million hinausgeht wird mit 55% versteuert.
  • Beispiel: Jemand der 25.000 EUR im Jahr nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verdient, muss für die ersten 11.000 EUR keine Lohnsteuer bezahlen, für die nächsten 7.000 EUR fallen 1.750 EUR (7000 x 0,25) Steuern an und für die übrig gebliebenen 7.000 EUR fällt in der nächsthöheren Steuerklasse 2.275 EUR (7000 x 0,325) Steuern an. Insgesamt muss derjenige also 4.025 EUR an Lohnsteuern zahlen für die 25.000 EUR.
  • Ausgenommen von der hohen Lohnsteuerstaffelung ist das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), welches mit lediglich 6% versteuert wird.

Hier kannst du dir berechnen, wie hoch dein wahrer Stundenlohn ist, der dir in deinem Börserl bleibt.

Was sind die größten steuerlichen Fehler, die ein Berufseinsteiger, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat, begeht?

Der größte steuerliche Fehler ist, dass die meisten schlichtweg keine Steuererklärung machen. Da lassen viele Geld auf der Straße liegen.

Außerdem passiert es öfters, dass Unterlagen zu Aufwendungen (z.B. gefahrene Kilometer, Aus- und Fortbildungskosten, …) nicht laufend aufgeschrieben und gesammelt werden. Somit wissen die meisten bei der Steuererklärung nicht mehr, was er/sie ausgegeben hat und macht dann zu wenig Aufwendungen geltend.

Weiters kann es auch passieren, dass, selbst wenn du keine Lohnsteuer zahlst du trotzdem Geld vom Staat zurückbekommst – Stichwort Negativsteuer. Wenn dein Einkommen unter 11.000 EUR ist, bekommst du 50% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (max. 400 EUR bzw. bei Zustehen einer Pendlerpauschale max. 500 EUR pro Jahr) als Gutschrift rückerstattet. Das kann z.B. bei Lehrlingen oder Teilzeitangestellten der Fall sein.

Was ist eine Arbeitnehmerveranlagung?

Da Dienstnehmer (Arbeiter oder Angestellte) ein begrenztes Einkommen haben und dieses nicht dem Staat schenken sollten, ist eine jährliche Arbeitnehmerveranlagung (= Steuererklärung) sinnvoll.

Du kannst dir Geld vom Staat mithilfe einer Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Darin solltest du deine Einnahmen und angefallenen Kosten (z.B. für Kinder, Fortbildung, Werbungskosten, Spenden, Krankheit, etc.) ausweisen.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann auch jeder selbst online über das Portal „FinanzOnline“ machen und ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung musst du beachten, dass du alle Dinge, die nicht automatisch an das Finanzamt gemeldet werden, du geltend machst, wie beispielsweise Fortbildungskosten, Krankheitskosten, etc. Dein Gehalt, ein Kirchenbeitrag und deine Spenden werden beispielsweise automatisch gemeldet.

Dennoch solltest du bei Spenden überprüfen, ob die ans Finanzamt gemeldeten Beträge stimmen. Die Organisation kann das nur korrekt machen, wenn du beispielsweise dein Geburtsdatum bei der Spende angibst. Sollten die Spendenbeträge nicht stimmen, kannst du bei der betreffenden Organisation eine Berichtigung der Meldung ans Finanzamt verlangen.

Weiters musst du beachten, wenn du zwei Dienstverhältnisse hast, die sich zeitlich überschneiden, dann musst du bis zum 30. September des Folgejahres eine verpflichtende Steuererklärung abgeben. Bei nur einem Dienstverhältnis hast du fünf Jahre Zeit.

Gut zu wissen ist, dass jeder Dienstnehmer 730€ pro Jahr steuerfrei dazu verdienen darf (dies darf aber kein „normales“ Dienstverhältnis sein).

Nach der Einreichung der Steuererklärung nimmt das Finanzamt deine Angaben unter die Lupe und berechnet, ob Steuer nachgezahlt werden muss oder ob sogar eine Gutschrift zustande kommt, je nachdem wie die hoch die Vorauszahlungen im Vorfeld angesetzt waren.

Seit 2016 macht das Finanzamt automatisch nach einer gewissen Zeit eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung, wenn eine Gutschrift rauskommt. Aber die meisten vergessen, dass hierbei keine Kosten aus der Privatsituation berücksichtigt sind. Wenn eine solche automatische Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ist, kannst du dennoch eine eigene Steuererklärung einbringen (bis zu 5 Jahre im Nachhinein) und die Neue ersetzt dann diese.

Wie überprüft das Finanzamt, ob ich Kosten korrekt angebe?

Grundsätzlich müssen bei der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline keine Kostenbelege (Nachweise von Zahlungen) miteingereicht werden. Das Finanzamt hat nach Einreichung sechs Monate Zeit, um deine Angaben zu prüfen und kann in diesem Zeitraum Bestätigungen bzw. Belege verlangen, was in der Praxis öfters vorkommt (z.B. ob die Fortbildung auch wirklich mit dem Beruf zusammenhängt).

Zusätzlich sind alle Belege mindestens sieben Jahre aufzuheben, in der Praxis ist es jedoch empfehlenswert diese 10 Jahre aufzuheben, weil das Finanzamt bis zu 10 Jahre im Nachhinein die Steuerberechnungen nochmals überprüfen kann.

Was ist ein Freibetrag und ein Absetzbetrag?

Bei der Steuererklärung unterscheidest du zwischen Freibeträgen und Absetzbeträgen. Ein Freibetrag vermindert deine Steuerbemessungsgrundlage (= Einkommen) während ein Absetzbetrag die wirkliche Steuerlast 1:1 senkt.

Als Beispiel für den Freibetrag gibt es die Pendlerpauschale. Sie reduziert nur das Einkommen und ist eine Abgeltung für den Mehraufwand für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn die Entfernung über 20 Kilometer ist oder wenn die öffentliche Verkehrsmittelbenutzung unzumutbar ist.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist beispielsweise 1:1 eine Steuergutschrift.

Was sind Werbungskosten und Sonderausgaben und welche kann ich beim Finanzamt geltend machen?

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit einer bestimmten Einkunftsquelle (z.B. Dienstverhältnis) zusammenhängen. Das sind Aufwendungen, die dein Einkommen sichern oder erhalten (z.B. Fahrtkosten, die dein Arbeitgeber nicht ersetzt, Fachliteratur, Aus- und Weiterbildungen, anteilige Benutzung eines Laptops) und reduzieren dein Einkommen.

Sonderausgaben sind gewisse Ausgaben, die privater Natur sind und die nicht mit deinen Einkunftsquellen zusammenhängen, welche der Staat fördern will. Beispiele sind z.B. Kirchenbeiträge, Spenden, Unfallversicherung & Krankenzusatzversicherung  & Wohnraumsanierung (diese drei letztgenannten sind nur mehr bis 2020 steuerlich absetzbar, wenn der Vertrag schon 2015 begonnen hat), usw.

Was sind außergewöhnlichen Belastungen und welche kann ich steuerlich absetzen?

Das sind Kosten, die anfallen, wenn z.B. jemand körperlich eingeschränkt ist, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auftritt oder beispielsweise Krankheitskosten.

Da es gewisse Selbstbehalte dazu gibt, wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen im Normalfall nicht auf deine Steuern aus, wenn sie in Summe unter 2.000 Euro liegen.

Eine Brille um 800 EUR liegt beispielsweise unter dem Selbstbehalt. Da müsstest du schon ein paar Zähne im selben Jahr auch dazu machen lassen, um die Hürde zu nehmen.

Sollten die Eltern das Studium des Kindes finanziert haben und wenn das Studium als auswärtig klassifiziert wird (Fahrtzeit mehr als eine Stunde und ähnliches Studium gab es nicht in der Nähe), dann können die Eltern 110 EUR pro Monat als Freibetrag geltend machen.

Welche Grundlagen sollte ein Berufseinsteiger sonst noch über Steuern wissen?

Es ist nicht wesentlich alle steuerlichen Details zu kennen, aber es lohnt sich doch einmal eine grundlegende Erstberatung bei einem Steuerberater oder der Arbeiterkammer zu machen. Die Erstberatungen sind entweder kostenlos oder kosten nur wenig und es reicht meist ein Gespräch für eine halbe Stunde. Weiters gibt es vom Finanzamt ein Steuerjahrbuch, wo alle Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. angeführt sind.

Ansonsten empfehle ich dir zu überlegen, was möchte ich eigentlich machen, was ist mein Berufsziel, was ist meine Leidenschaft und was mache ich gerne? Leite dir daraus einen Entwicklungs- und Ausbildungsplan ab, der dir beantwortet: Was möchte ich in zwei Jahren machen, wo möchte ich in fünf Jahren stehen, was möchte ich verdienen?

Denn wenn du dir schriftliche Ziele setzt hinter denen du auch stehst, dann wirst du diese Ziele meistens auch erreichen.

Was magst du besonders am Job als Steuerberater?

Als Steuerberater finde ich es interessant, dass ich verschiedenste Unternehmen auf ihrem Weg von der Gründung bis zur Pensionierung bei Unternehmensentscheidungen und aktuellen Herausforderungen unterstützen kann. Weiters dass ich bei Unternehmen mitgestalten kann in Form von Planrechnungen und Kalkulationen, wo ich mögliche Zukunftsszenarien durchrechne. Das Einbringen von Kreativität und Abwechslung bei Herausforderungen reizen mich besonders.


 

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Bleib Hungrig!

Dein Pfennigfuchser

 

Quellen:
[1] https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/steuertarif-steuerabsetzbetraege.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Bausparvertrag
Beitragsbild: https://pixabay.com/photos/calculator-calculation-insurance-385506/

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Über den Autor

Portrait Christopher Rechberger Quadratisch

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